Ist ein Vorgehen gegen eine außerordentliche Kündigung ratsam?

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt zunächst einmal, frei nach dem römischen
Dichter Horaz, in schwierigen Situationen Gelassenheit zu bewahren! Denn im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Nach Ausspruch der Kündigung zum Arbeitgeber gehen, um die Sache „zu klären“ geht möglicherweise nach hinten los. Ein erhitztes Gemüt kann zu Fehlentscheidungen und falschen Worten führen. So kann schnell einem schlechten Kündigungsgrund ein Guter nachgeliefert werden.

Der richtige Weg ist vielmehr, gegen die außerordentliche Kündigung gerichtlich vorzugehen und schnellstmöglich zu versuchen, private Emails und Daten zu löschen, um sich unangreifbar zu machen. Im Prozess sollte dann bestmöglich ein Vergleich gegen eine finanzielle Entschädigung, sowie eine Regelung über ein Arbeitszeugnis ausgehandelt werden. Teilweise üben Arbeitgeber dadurch Druck aus, dass sie mit horrenden Schadensersatzforderung drohen, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen. Dies zeigt aber zumeist doch nur eins: Der Arbeitgeber glaubt selbst nicht an seine Kündigung. Daher sollte ein Aufhebungsvertrag nie ohne Einholung eines juristischen Rates unterzeichnet werden.

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