
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt zunächst einmal, frei nach dem römischenDichter Horaz, in schwierigen Situationen Gelassenheit zu bewahren! Denn im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Nach Ausspruch der Kündigung zum Arbeitgeber gehen, um die Sache „zu klären“ geht möglicherweise nach hinten los. Ein erhitztes Gemüt kann […]
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